Fahrausweise für Flurförderzeuge
(Staplerschein)
Der Fahrausweis für Flurförderzeuge berechtigt zum Führen von Flurförderzeugen, auf denen entweder die Schulung stattgefunden hat oder auf die nachweislich eine Einweisung erfolgt ist und dem Zweck des Schulungsfahrzeuges (in unserem Fall der Front bzw. Hubmaststapler) gleich sind. – Das heißt, Flurförderzeuge, die eine andere Bestimmung erfüllen, wie z.B. Containerstapler oder LKW-Mitnahmestapler, erfordern eine Zusatzausbildung.