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Führerscheinklassen B

B /
BF17

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am “Begleiteten Fahren mit 17”)
Eingeschlossene Klassen: AM und L


BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine


B96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine


B196

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B196 sind berechtigt neben den Fahrzeugen der Klasse B auch Krafträder (mit Beiwagen) der Klasse A1 (Hubraum 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt) zu führen. Die für die Klasse A1 vorgeschriebene Ausbildung muss nicht vollständig durchlaufen werden. Eine theoretische und praktische Prüfung muss nicht ablegt werden. Die Eintragung berechtigt nur zum Fahren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Mit der Eintragung dieser Schlüsselzahl wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben! Eine Erweiterung auf die Klasse A2 nach § 15 Absatz 3 FeV ist nicht möglich.

Mindestalter: Mindestalter 25 Jahre und mindestens seit 5 Jahren im ununterbrochenen Besitz der Klasse B
Eingeschlossene Klassen: keine


Fahrzeuge

Seat Ateca FR 2.0 TDI 110 KW (150 PS) 6-Gang - Auto 2

PKW B BF17 B96 BE
Baujahr: 2022 Hubraum: 150 PS Hubraum: 2000 ccm Getriebe: Schaltung

Seat Ateca FR 2.0 TDI 110 KW (150PS) 6-Gang - Auto 1

PKW B BF17 B96 BE
Baujahr: 2022 Hubraum: 150 PS Hubraum: 2000 ccm Getriebe: Schaltung

Seat Cupra Leon Sportstourer VZ 1.4 e-Hybrid 180KW (245PS) 6-Gang-DSG - Auto 1

PKW B BF17 B96 BE
Baujahr: 2022 Hubraum: 245 PS Hubraum: 1400 ccm Getriebe: Automatik

Seat Cupra Leon Sportstourer VZ 1.4 e-Hybrid 180KW (245PS) 6-Gang-DSG - Auto 2

PKW B B96 BF17 B196
Baujahr: 2022 Hubraum: 245 PS Hubraum: 1400 ccm Getriebe: Automatik

Volkswagen ID.4 Pure 109KW (149 PS) 52kWh 1-Gang-Automatik

PKW B BF17 B196
Baujahr: 2022 Hubraum: ccm Getriebe: Automatik

Volkswagen ID.5 Pro 128 KW (174PS)

PKW B BE BF17 B96
Baujahr: 2023 Hubraum: ccm Getriebe: Automatik

Hapert

Anhänger B96 BE
Baujahr: 2010 Zulässiges Gesamtgewicht: 2.5 t

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