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Führerscheinklassen A

A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten  Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM


A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM


A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM


AM

leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)

Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: keine


Fahrzeuge

Kreidler Florett EMC-50

Kleinkraftrad AM
Baujahr: 2009 Hubraum: 4 PS Hubraum: 49 ccm Getriebe: Automatik

Peugeot Kisbee

Kleinkraftrad AM
Hubraum: 4 PS Hubraum: 49 ccm Getriebe: Automatik

KTM Duke 125

Leichtkraftrad A1
Baujahr: 2016 Hubraum: 15 PS Hubraum: 124 ccm Getriebe: Schaltung

KTM Duke 125

Leichtkraftrad A1
Hubraum: 15 PS Hubraum: 125 ccm Getriebe: Schaltung
LED Matrixlicht / großer Bordcomputer

Honda CB 500FA

Kraftrad A2
Baujahr: 2015 Hubraum: 48 PS Hubraum: 471 ccm Getriebe: Schaltung
Honda CB 500FA

Honda CB 650F

Kraftrad A
Baujahr: 2016 Hubraum: 85 PS Hubraum: 599 ccm Getriebe: Schaltung
Honda CB 650F

Yamaha MT-07

Kraftrad A
Baujahr: 2021 Hubraum: 78 PS Hubraum: 700 ccm Getriebe: Schaltung

Suzuki DR 650

Kraftrad A2
Baujahr: 1999 Hubraum: 33 PS Hubraum: 644 ccm Getriebe: Schaltung
Tieferlegungssatz
Suzuki DR 650

Kurse

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